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   BVerwG, 09.03.2005 - 1 B 18.05   

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https://dejure.org/2005,10375
BVerwG, 09.03.2005 - 1 B 18.05 (https://dejure.org/2005,10375)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.2005 - 1 B 18.05 (https://dejure.org/2005,10375)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 2005 - 1 B 18.05 (https://dejure.org/2005,10375)
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Wird zitiert von ... (17)

  • VG Berlin, 18.03.2008 - 38 X 87.08

    Frage des Abschiebungsschutzes für Tschetschenien

    In solchen Fällen kann Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in verfassungskonformer Anwendung nur dann gewährt werden, wenn im Abschiebezielstaat für den Ausländer (entweder aufgrund der allgemeinen Verhältnisse oder aufgrund von Besonderheiten im Einzelfall) landesweit eine extrem zugespitzte Gefahr wegen einer notwendigen, aber nicht erlangbaren medizinischen Versorgung zu erwarten ist, d.h. wenn der betroffene Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 2004 - 1 C 14.04 - BVerwGE 122, 271, 284, und vom 17. Oktober 2006 - 1 B 18.05 - DVBl. 2007, 254).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - 13 A 4611/04

    Erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr wegen schwerer reaktiver Depression als

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1999 - 9 C 2.99 - juris, Rn. 7 f.; Urteil vom 7. Dezember 2004 - 1 C 14.04 - BVerwGE 122, 271, 284; Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 B 118.05 - juris, Rn. 4, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 B 18.05 -, DVBl. 2007, 254, in welchem eine lebensbedrohliche Verschlimmerung einer vorhandenen Erkrankung nicht - mehr - gefordert ist.
  • VG Berlin, 23.04.2010 - 13 A 112.07

    Wirksamkeit einer dem Rechtsvorgänger der Beigeladenen nach baurechtlichen

    Im vorliegenden Fall wäre jedenfalls gemäß § 43 Abs. 2 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 VwVfG Bln eine Erledigung "auf andere Weise" eingetreten, da in der Unterbrechung der Bautätigkeit über einen Zeitraum von mehr als einem Jahrzehnt ein nach außen dokumentierter dauernder Verzichtswille lag, welcher die Wirksamkeit der damaligen Zustimmung enden ließ (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 5. April 2006 - 1 B 18.05 -, LKV 2007, S. 85 [86]).
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